Pressemitteilungen
 

Das Handelsjournal (Ausgabe 03/2007, S. 51) berichtet über die neugestalteten Fortbildungsprofile:

Die im Handel verbreiteten und stark nachgefragten Fortbildungsgänge für Handelsassistenten und Handelsfachwirte haben eine neue Ausgestaltung erfahren. Grund genug für das Bildungszentrum des Einzelhandels Niedersachsen (BZE), die Veränderungen vorzustellen.

Das BZE in Springe, das in Deutschland die erste Adresse in Sachen "Fortbildung im Einzelhandel" sein dürfte, war personell mit Dipl.-Kffr. Thekla Krammer (Handelsfachwirt) und Dipl.-Bw. Norbert Hitter (Handelsassistent) in den auf Bundesebene aufgestellten Expertengruppen für die Erstellung der Rahmenstoffpläne unter Federführung des DIHK fachkompetent vertreten und wird künftig auch die neu geordneten Fortbildungsgänge anbieten. Gegenüberstellung
Das neu formulierte Profil des Fortbildungsberufs "Handelsfachwirt" zeichnet sich dadurch aus, dass künftige Handelsfachwirte als Beschäftigte, aber auch als Selbstständige arbeiten. Sie sollen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte vor allem bei der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente wahrnehmen. Handelsfachwirte neuer Prägung sind Branchenexperten, Führungskräfte oder beabsichtigen, ein Handelsunternehmen zu gründen oder zu übernehmen.
Trennschärfe
Insoweit wird es künftig auch eine deutlichere Trennschärfe zwischen den Fortbildungsberufen "Handelsassistent" und "Handelsfachwirt" geben. Handelsassistenten werden als Führungskräfte vor allem im Vertrieb für Einzelhandelsunternehmen definiert, die es überwiegend mit Ware, mit Kunden und mit Personal zu tun haben. Der Handelsfachwirt in seinen Fachgebieten ist "breiter" angelegt und bezieht - wie bisher schon - neben dem Einzelhandel auch den Groß- und Außenhandel mit ein. Beide Fortbildungsprofile werden allerdings für aufstiegsorientierte Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben eingesetzt. Künftig sind die Fortbildung zum "Handelsassistenten" und die Fortbildung zum "Handelsfachwirt" gleichwertige Fortbildungsgänge, die jeweils den Zugang zur Prüfung zum geprüften Betriebswirt bzw. der Vorläuferregelung "Betriebswirt (IHK)" ermöglichen. Letzteres stellt zurzeit die höchste erreichbare Fortbildung der Industrie- und Handelskammer dar. Der Rahmenstoffplan zur Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin vom 17. Januar 2006 wurde bereits im Frühjahr 2006 gefertigt. Der Rahmenstoffplan für die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsassistent - Einzelhandel/Geprüfte Handelsassistentin - Einzelhandel vom 12. Juli 2006 befindet sich zurzeit in der Endphase der Beratung.
Frei ausgeschrieben
Künftig wird das BZE beide Fortbildungsprofile auch frei ausschreiben, d.h. fortan können sich auch an einem Handelsfachwirtfortbildungslehrgang Teilnehmer unabhängig von Unternehmenszugehörigkeiten anmelden. Auf den Abschluss als Handelsfachwirt wird auch berufsbegleitend in der Form des eLearning und als Abendlehrgang in Hannover vorbereitet. Das BZE hat sich einmal mehr als Nummer 1 auf dem Weiterbildungsmarkt erwiesen. Im Jahr 2006 wurden allein über 1500 Neustarter für die Fortbildungslehrgänge zum Handelsassistenten bzw. Handelsfachwirt in Springe sowie in Neubrandenburg, in Neu Königsaue und in Strobl am Wolfgangsee verzeichnet. Im Hinblick auf die Zulassungsvoraussetzungen ist beim Handelsfachwirt künftig zur Prüfung zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach mindestens eine einjährige Berufspraxis (bisher: zweijährige) oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis (bisher: mindestens drei Jahre) oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis (bisher: mindestens sechsjährige einschlägige Tätigkeit im Handel) nachweist. Bei den mündlichen Prüfungen neuer Art zu den Fortbildungsprofilen Handelsfachwirt wie Handelsassistent stellen nun eine Präsentation und das so genannte situationsbezogene Fachgespräch die ganz wesentlichen Punkte dar. Bereits begonnene Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Das BZE wird diese Übergangsregelungen in Anspruch nehmen.

Ansprechpartnerin: Thekla Krammer

 

 
nach oben ...