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Das Handelsjournal (Ausgabe 03/2007, S.
51) berichtet über die neugestalteten Fortbildungsprofile:
Die im Handel verbreiteten und stark nachgefragten
Fortbildungsgänge für Handelsassistenten und Handelsfachwirte
haben eine neue Ausgestaltung erfahren. Grund genug für das Bildungszentrum
des Einzelhandels Niedersachsen (BZE), die Veränderungen vorzustellen.
Das BZE in Springe, das in Deutschland die erste Adresse in Sachen "Fortbildung
im Einzelhandel" sein dürfte, war personell mit Dipl.-Kffr.
Thekla Krammer (Handelsfachwirt) und Dipl.-Bw. Norbert Hitter (Handelsassistent)
in den auf Bundesebene aufgestellten Expertengruppen für die Erstellung
der Rahmenstoffpläne unter Federführung des DIHK fachkompetent
vertreten und wird künftig auch die neu geordneten Fortbildungsgänge
anbieten. Gegenüberstellung
Das neu formulierte Profil des Fortbildungsberufs "Handelsfachwirt"
zeichnet sich dadurch aus, dass künftige Handelsfachwirte als Beschäftigte,
aber auch als Selbstständige arbeiten. Sie sollen eigenständig
und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte vor allem
bei der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens
bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher
und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente wahrnehmen. Handelsfachwirte
neuer Prägung sind Branchenexperten, Führungskräfte oder
beabsichtigen, ein Handelsunternehmen zu gründen oder zu übernehmen.
Trennschärfe
Insoweit wird es künftig auch eine deutlichere Trennschärfe
zwischen den Fortbildungsberufen "Handelsassistent" und "Handelsfachwirt"
geben. Handelsassistenten werden als Führungskräfte vor allem
im Vertrieb für Einzelhandelsunternehmen definiert, die es überwiegend
mit Ware, mit Kunden und mit Personal zu tun haben. Der Handelsfachwirt
in seinen Fachgebieten ist "breiter" angelegt und bezieht -
wie bisher schon - neben dem Einzelhandel auch den Groß- und Außenhandel
mit ein. Beide Fortbildungsprofile werden allerdings für aufstiegsorientierte
Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben eingesetzt. Künftig
sind die Fortbildung zum "Handelsassistenten" und die Fortbildung
zum "Handelsfachwirt" gleichwertige Fortbildungsgänge,
die jeweils den Zugang zur Prüfung zum geprüften Betriebswirt
bzw. der Vorläuferregelung "Betriebswirt (IHK)" ermöglichen.
Letzteres stellt zurzeit die höchste erreichbare Fortbildung der
Industrie- und Handelskammer dar. Der Rahmenstoffplan zur Verordnung über
die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte
Handelsfachwirtin vom 17. Januar 2006 wurde bereits im Frühjahr 2006
gefertigt. Der Rahmenstoffplan für die Verordnung über die Prüfung
zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsassistent - Einzelhandel/Geprüfte
Handelsassistentin - Einzelhandel vom 12. Juli 2006 befindet sich zurzeit
in der Endphase der Beratung.
Frei ausgeschrieben
Künftig wird das BZE beide Fortbildungsprofile auch frei ausschreiben,
d.h. fortan können sich auch an einem Handelsfachwirtfortbildungslehrgang
Teilnehmer unabhängig von Unternehmenszugehörigkeiten anmelden.
Auf den Abschluss als Handelsfachwirt wird auch berufsbegleitend in der
Form des eLearning und als Abendlehrgang in Hannover vorbereitet. Das
BZE hat sich einmal mehr als Nummer 1 auf dem Weiterbildungsmarkt erwiesen.
Im Jahr 2006 wurden allein über 1500 Neustarter für die Fortbildungslehrgänge
zum Handelsassistenten bzw. Handelsfachwirt in Springe sowie in Neubrandenburg,
in Neu Königsaue und in Strobl am Wolfgangsee verzeichnet. Im Hinblick
auf die Zulassungsvoraussetzungen ist beim Handelsfachwirt künftig
zur Prüfung zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf
im Handel und danach mindestens eine einjährige Berufspraxis (bisher:
zweijährige) oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
zum Verkäufer oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis (bisher: mindestens
drei Jahre) oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis (bisher:
mindestens sechsjährige einschlägige Tätigkeit im Handel)
nachweist. Bei den mündlichen Prüfungen neuer Art zu den Fortbildungsprofilen
Handelsfachwirt wie Handelsassistent stellen nun eine Präsentation
und das so genannte situationsbezogene Fachgespräch die ganz wesentlichen
Punkte dar. Bereits begonnene Prüfungsverfahren können nach
den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Das BZE wird
diese Übergangsregelungen in Anspruch nehmen.
Ansprechpartnerin: Thekla Krammer
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